Viele Zusammenfassungen schreiben „mit der K-ETA 90 Tage“. Das vermischt zwei Dinge. Die K-ETA ist die Vorabgenehmigung zum Einsteigen; wie lange Sie bleiben dürfen, ergibt sich aus dem Visumbefreiungsabkommen Ihrer Staatsangehörigkeit.
Der Unterschied
- Gültigkeit der K-ETA: 3 Jahre, mehrere Einreisen
- Erlaubte Dauer je Einreise: nach Abkommen, üblicherweise 30 bis 90 Tage — für deutsche Reisepässe wird 90 Tage genannt
- Tatsächlich gewährte Dauer: entscheidet die Grenzbehörde bei der Ankunft
Warum das auseinanderzuhalten ist
Weil Abkommen zwischen einzelnen Staaten geschlossen und angepasst werden. Wer eine lange Reise plant, weil „jemand 90 Tage bleiben durfte“, trägt das Risiko selbst. Prüfen Sie vor der Buchung, was für Ihren Reisepass gilt.
Eine genehmigte K-ETA ist keine Einreisegarantie. Rückflug, Unterkunft und der Zweck der Reise können bei der Einreise weiterhin erfragt werden.
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K-ETA beantragen: Ablauf und die typischen Stolperstellen
Die offiziellen Kanäle, die Gebühr von KRW 10,000, die Bearbeitungszeit und die Fehler, an denen Anträge tatsächlich hängen bleiben.
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