K-ETA GuideKorea Electronic Travel Authorization

Einreisekarte und e-Gates in Korea: wer was ausfüllt, wer schneller durchkommt

Ohne K-ETA füllen Sie eine Einreisekarte aus (online ab 3 Tagen vorher). Seit 16. März 2026 dürfen Reisende ab 17 aus 42 Ländern e-Gates nutzen.

Stand 12. Oktober 2026

Zwei Dinge entscheiden darüber, wie Ihre Ankunft in Korea abläuft, und keines davon ist die K-ETA selbst: ob Sie eine Einreisekarte abgeben müssen und ob Sie die automatischen Schleusen statt der besetzten Schalter nutzen können.

Wer eine Einreisekarte abgeben muss

Grundsätzlich gibt jeder Ausländer bei der Einreise nach Korea eine Einreisekarte ab. Die wichtigste Ausnahme für Besucher ist eine gültige K-ETA: Wer eine hat und visumfrei einreist, braucht keine Karte. Alle anderen schon – auch diejenigen, die keine K-ETA brauchen. Für Reisende mit deutschem Pass heißt das derzeit: Einreisekarte ausfüllen.

Das ist der einzige praktische Vorteil, wenn Sie trotz Befreiung eine K-ETA beantragen: Laut den koreanischen Behörden dürfen befreite Reisende trotzdem einen Antrag stellen, die Gebühr zahlen und sich so die Einreisekarte sparen. Ob Ihnen das die Gebühr wert ist, entscheiden Sie – die Karte selbst ist kostenlos und in wenigen Minuten ausgefüllt.

Die e-Arrival card (elektronische Einreisekarte)

Quelle: Justizministerium — Anleitung zur e-Arrival card

Quelle: Justizministerium — wer die e-Arrival card ausfüllen muss

Fingerabdrücke und Foto

Bei Ausländern ab 17 Jahren werden bei der Einreise beide Zeigefinger gescannt und ein Gesichtsfoto aufgenommen. Kinder unter 17 Jahren sind davon ausgenommen.

Quelle: Korea Immigration Service — Fingerabdruck-Abgleich für Ausländer

Ankunfts-e-Gates für Besucher

Seit dem 16. März 2026 können visumfrei einreisende Besucher ab 17 Jahren aus 42 Ländern und Regionen sich bei der Ankunft registrieren und danach die automatischen Ankunftsschleusen nutzen. Deutschland gehört dazu: Die Liste umfasst die EU- und Schengen-Staaten, außerdem unter anderem das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan, Taiwan, Hongkong, Macau, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, Mexiko, Australien und Neuseeland. Die USA stehen nicht darauf.

e-Gates bei der Ausreise

Bei der Ausreise ist es einfacher: Kurzzeitbesucher ab 17 Jahren können die Ausreise-e-Gates ohne vorherige Registrierung nutzen.

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums, 16. März 2026 — Ankunfts-e-Gates für 42 Länder geöffnet (Koreanisch, PDF)

Quelle: Korea Immigration Service — Smart Entry Service (SES)

Die Nutzung eines e-Gates ändert nichts an Ihrem Aufenthalt. Wie lange Sie bleiben dürfen, ergibt sich weiterhin aus der Visumfreiheit für Ihr Land, und es ist nicht die K-ETA, die Ihnen Zugang zu den Gates verschafft.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Einreisekarte, obwohl Deutschland von der K-ETA befreit ist?

Ja. Reisende mit vorübergehender Befreiung sowie Kinder und Senioren, die altersbedingt befreit sind, müssen eine Einreisekarte abgeben – online (e-Arrival card) oder auf Papier. Nur visumfrei einreisende Inhaber einer gültigen K-ETA sind davon ausgenommen.

Können Deutsche die Ankunfts-e-Gates in Korea nutzen?

Ja. Deutschland gehört zu den 42 Ländern und Regionen, deren visumfrei einreisende Staatsangehörige ab 17 Jahren sich seit dem 16. März 2026 in Incheon oder Jeju bei der Ankunft registrieren und dann die Gates nutzen können. Die USA stehen nicht auf der Liste.

Ist die e-Arrival card dasselbe wie die K-ETA?

Nein. Die e-Arrival card ist eine kostenlose Einreiseerklärung für eine einzige Einreise; die K-ETA ist eine kostenpflichtige Reisegenehmigung, die bis zu 3 Jahre gilt. Die offizielle Seite weist ausdrücklich darauf hin.

Unabhängiger Ratgeber. Keine Verbindung zur südkoreanischen Regierung, zur Einwanderungsbehörde oder zu k-eta.go.kr. Wir nehmen keine Anträge entgegen — beantragen Sie ausschließlich über die offiziellen Kanäle.